Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen der lokalstolz GmbH (nachfolgend „lokalstolz") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als lokalstolz ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn lokalstolz in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.5 Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber lokalstolz abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1 Angebote von lokalstolz sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Kunde kann an lokalstolz per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage") stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. lokalstolz unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot"). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Für die elektronische Kommunikation gelten ergänzend die Bestimmungen des § 19 dieser AGB.
2.3 Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an lokalstolz auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden lokalstolz mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt lokalstolz über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung in angemessener Zeit übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt widerspricht. Lokalstolz wird den Kunden auf diese Widerspruchsfrist und die Folgen eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.
2.4 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.5 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen lokalstolz, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber lokalstolz resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von lokalstolz im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei lokalstolz.
3.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte und sonstige Unterlagen.
3.4 lokalstolz darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Dieses Recht gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus und umfasst ausdrücklich alle Medien, einschließlich sozialer Netzwerke und der Website von lokalstolz, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.
3.5 Die Arbeiten von lokalstolz dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht lokalstolz vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 3-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.6 Jede über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinausgehende Nutzung berechtigt lokalstolz, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
3.7 Für Out-of-the-Box-Produkte gilt eine gesonderte Regelung: Alle hierfür erstellten Arbeiten, Vorlagen, Layouts, Templates, Grafiken und Konzepte verbleiben vollständig im Eigentum von lokalstolz und dürfen nach Vertragsbeendigung vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder weiterverwendet noch reproduziert werden. Dies gilt auch, wenn lokalstolz als Sub-Dienstleister arbeitet und der Kunde eine vermittelnde Agentur oder ein sonstiger Dienstleister ist. Bei Zuwiderhandlung steht lokalstolz vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 4,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Dem Kunden steht jedoch jederzeit eine Buyout-Option offen, die gesondert vereinbart werden kann und die eine Weiternutzung der erstellten Inhalte nach Vertragsende ermöglicht.
3.8 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von lokalstolz.
3.9 Über den Umfang der Nutzung steht lokalstolz ein Auskunftsanspruch zu.
3.10 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten, Quellcode und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von lokalstolz angefertigt werden, verbleiben bei lokalstolz. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. lokalstolz schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Rohmaterial, Quellcode etc.
3.11 Im Rahmen des Auftrages besteht gestalterische Freiheit. Reklamationen hinsichtlich der gestalterischen Ausführung begründen keinen Mangel im Rechtssinne, sofern die Leistung dem vereinbarten Zweck entspricht.
3.12 Die in 3.5, 3.6 und 3.7 genannten Mehrfachhonorare sind ausdrücklich als Vertragsstrafe zu verstehen, die neben der ursprünglich vereinbarten Vergütung gilt und den pauschalierten Schadenersatz sichert.
4. Vergütung
4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist lokalstolz jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt lokalstolz spätestens mit der Auftragsbestätigung.
4.2 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. lokalstolz behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
4.3 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann lokalstolz dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von lokalstolz verfügbar sein.
4.4 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5 lokalstolz ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und lokalstolz dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
4.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.7 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er finanzielle Vorleistungen, ist lokalstolz berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese können wie folgt festgelegt werden, sofern im Angebot nicht anders vereinbart:
a) bis zu 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
b) bis zu 25% nach Erbringung wesentlicher Teilleistungen
c) der Restbetrag bei Leistungserbringung bzw. Abschluss des Auftrags
5. Stornierung von Aufträgen
5.1 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde lokalstolz alle dadurch anfallenden Kosten und stellt lokalstolz von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
nach Vertragsabschluss = 10%
nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25%
nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50%
nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%
nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%
5.3 Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen sich die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
5.4 Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
5.5 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
5.6 Die vorstehenden Storno-Entschädigungen beruhen auf einer Pauschalierung des Aufwendungsersatzes im Sinne von § 648 BGB. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass lokalstolz ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Zusatzleistungen
6.1 Ein über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehender Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache in Textform und gegebenenfalls der Nachhonorierung. lokalstolz wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald ein solcher Mehraufwand erkennbar wird, und einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Leistungen unterbreiten. Die Ausführung der Zusatzleistungen erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden.
6.2 Sonderleistungen wie Umarbeitung, zusätzliche Korrekturschleifen, Drucküberwachung oder andere über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten werden gesondert nach Aufwand vergütet.
6.3 Soweit lokalstolz auf Wunsch des Kunden Fremdleistungen (z.B. Fotografen, Druckereien, Programmierer etc.) im Namen und für Rechnung des Kunden beauftragt, stellt der Kunde lokalstolz von allen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei und erteilt die dafür notwendige Vollmacht in Textform.
6.4 Änderungswünsche des Kunden nach bereits erteilter Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder Zwischenergebnissen werden stets als zusätzliche Leistungen nach Aufwand berechnet, auch wenn sie im Rahmen des ursprünglichen Auftrags erfolgen.
7. Geheimhaltungspflicht
7.1 lokalstolz und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. lokalstolz verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Konzepte, Entwicklungsprozesse und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, lokalstolz die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von lokalstolz sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2 Soweit der Kunde lokalstolz Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.2.1 Der Kunde haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte lokalstolz wegen der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Kunde auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Kunde die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er lokalstolz sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Kunde die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er lokalstolz auf erstes Anfordern von jeglichen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.
8.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für lokalstolz kostenlos erbracht werden.
8.4 Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
8.5 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
8.6 Mit der Freigabe von Entwürfen, Texten, Designs, Konzepten, Social-Media-Beiträgen oder sonstigen Arbeiten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche, fachliche und rechtliche Richtigkeit. Nach erfolgter Freigabe kann der Kunde grundsätzlich keine Ansprüche mehr geltend machen, die auf Fehlern beruhen, die bei einer sorgfältigen Prüfung vor der Freigabe hätten erkannt werden können. Nachträgliche Änderungswünsche aufgrund von bei der Freigabe übersehenen Fehlern können als Zusatzleistung gemäß §6 behandelt werden. lokalstolz behält sich vor, im Einzelfall nach eigenem Ermessen kulant zu handeln.
8.7 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist lokalstolz nach einer entsprechenden Behinderungsanzeige in Textform berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Die Erhöhung bemisst sich nach dem durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Aufwand. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzögerungen kann lokalstolz zudem Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
9. Gewährleistung und Haftung lokalstolz
9.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch lokalstolz erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. lokalstolz ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
9.2 Der Kunde stellt lokalstolz von Ansprüchen Dritter frei, wenn lokalstolz auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch lokalstolz beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in Textform zu erfolgen. Erachtet lokalstolz für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit lokalstolz die Kosten hierfür der Kunde.
9.3 lokalstolz haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. lokalstolz haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.4 Auf Schadensersatz haftet lokalstolz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
9.5 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
9.6 Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.7 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. gelten nicht, soweit lokalstolz einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
9.8 Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von lokalstolz.
9.9 Soweit die Haftung von lokalstolz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lokalstolz.
9.10 Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung erkennbar gewesen wären (offensichtliche Mängel), sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei lokalstolz geltend zu machen. Als offensichtliche Mängel gelten insbesondere erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Gestaltung, Fehler in Texten oder sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
9.11 Von Mängeln setzt der Kunde lokalstolz unverzüglich in Kenntnis. Er stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Bei erheblichen Mängeln hat der Kunde gegen lokalstolz einen Anspruch auf Nacherfüllung/Nachbesserung.
9.12 Solange lokalstolz seinen Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange nicht ein endgültiges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
9.13 Eine umfassende Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit (z.B. Wettbewerbs-, Marken-, Kennzeichenrecht) ist nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet ist. Der Kunde ist selbst verantwortlich für Recherchen zu Marken- und Kennzeichenrechten.
9.14 Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen lokalstolz, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung bzw. Erbringung der Leistung, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen gelten.
9.15 Nach Fertigstellung des Projekts oder vereinbarter Teilleistungen stellt lokalstolz das Werk zur Abnahmeprüfung bereit. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung zur Abnahme in Textform bei lokalstolz geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine oder keine ausreichend begründete Beanstandung, gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Diese Rechtsfolge tritt nur ein, wenn lokalstolz in seiner Abnahmeaufforderung auf sie hingewiesen hat.
10. Veranstaltungen
10.1 lokalstolz tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
10.2 Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 28. April 2004 einzuhalten.
10.3 Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
10.4 lokalstolz behält sich vor, für gebuchte Veranstaltungen im Einzelfall Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen.
10.5 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass für alle vor Ort durchgeführten Video-, Ton- und Bildaufnahmen die notwendigen Rechte (Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte etc.) und Einwilligungen eingeholt wurden. Der Kunde stellt lokalstolz ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer behaupteten Verletzung dieser Rechte ergeben.
10.6 Der Kunde als Veranstalter stellt eigenverantwortlich sicher, dass alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die Content-Produktion im Rahmen von Veranstaltungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere Bild-, Ton- und Persönlichkeitsrechte von Besuchern, Teilnehmenden, Künstlern und sonstigen Mitwirkenden.
10.7 lokalstolz ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Content-Produktion einzustellen oder anzupassen, wenn Anhaltspunkte für mögliche Rechtsverletzungen bestehen.
11. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von lokalstolz verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese lokalstolz gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
12. Leistungen Dritter
12.1 lokalstolz ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von lokalstolz eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen lokalstolz.
12.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine weitere/sonstige Abgabe zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
12.3 Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass lokalstolz im Rahmen der Auftragsproduktion lizenzierte oder lizenzfreie Inhalte, darunter Stockmaterial, Musik und Sounds, verwendet.
12.4 Der Kunde versichert, dass ihm bewusst ist, dass die Nutzung von lizenzierten oder nicht lizenzierten Musiktiteln, insbesondere im Bereich Social Media, rechtliche Risiken birgt (z.B. Löschung von Inhalten, Sperrung von Accounts, urheberrechtliche Abmahnungen, Forderung nachträglicher Lizenzgebühren). Jegliche Haftung für etwaige Verstöße liegt beim Kunden.
12.5 lokalstolz wird von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt, sofern diese aufgrund der Nutzung von lizenzierter oder nicht lizenzierter Musik oder anderen kreativen Inhalten geltend gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, lokalstolz im Falle einer Inanspruchnahme vollumfänglich schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu übernehmen.
12.6 Rechte Dritter im Sinne dieser Regelung umfassen insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte sowie solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst) übertragen wurde.
12.7 Der Kunde erkennt an, dass die Verwendung von nicht vollständig lizenzierter Musik, insbesondere in sozialen Medien, rechtliche Risiken wie Abmahnungen, Sperrungen von Inhalten oder Accounts sowie Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.
12.8 Sofern lokalstolz auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden unlizenzierte oder nicht vollständig geklärte Musik oder sonstiges Material verwendet, geschieht dies auf ausschließliches Risiko des Kunden.
12.9 Der Kunde stellt lokalstolz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung von Musik- oder Stockmaterial resultieren könnten, einschließlich etwaiger Ansprüche von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA.
12.10 Die Anmeldung, Abführung und Bezahlung sämtlicher Gebühren an Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
12.11 Die Kosten für etwaige Rechtsverfolgungsmaßnahmen, die aufgrund der Verwendung von Musik- oder Stockmaterial entstehen, trägt ausschließlich der Kunde.
13. Media-Planung und Media-Durchführung
13.1 Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt lokalstolz nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet lokalstolz dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
13.2 lokalstolz verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
13.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist lokalstolz nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet lokalstolz nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen lokalstolz entsteht dadurch nicht.
14. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
14.1 Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
14.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ist der Vertrag ein Laufzeit-Vertrag (Periode) und auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Periodenende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
14.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
14.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
14.5 Für Out-of-the-Box-Produkte gelten abweichend die speziellen Bestimmungen des § 17 dieser AGB.
15. Eigentum an Entwürfen und Daten
15.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
15.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von lokalstolz. lokalstolz ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
15.3 Hat lokalstolz dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von lokalstolz geändert werden.
15.4 Die Versendung sämtlicher Materialien und Unterlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
16. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare
16.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind lokalstolz Korrekturmuster vorzulegen.
16.2 Die Produktionsüberwachung durch lokalstolz erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist lokalstolz berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
16.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde lokalstolz 5 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. lokalstolz ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.
17. Besondere Bestimmungen für Out-of-the-Box-Produkte
17.1 Laufzeit und Kündigungsfristen
Bei Out-of-the-Box-Produkten gelten abweichend von § 14 folgende Laufzeiten und Kündigungsfristen:
a) Alle Preise verstehen sich monatlich und netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.
b) Die Laufzeit der Pakete beträgt regulär 6 Monate und bei "Try & Buy" 3 plus 12 Monate.
c) Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um eine weitere Periode von 6 bzw. 12 Monaten (je nach ursprünglichem Paket).
17.2 Leistungsumfang als Richtwert
a) Die in den Produktbeschreibungen angegebenen Leistungsfrequenzen (z.B. 10 Postings pro Monat) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine strikte Zusicherung dar.
b) Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Frequenz (z.B. 9 statt 10 Postings in einem einzelnen Monat) berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
c) Maßgeblich ist, dass über die Gesamtlaufzeit betrachtet die zugesagte Gesamtzahl an Leistungen erbracht wird.
d) Sollte lokalstolz im Einzelfall mehr Leistungen erbringen als in der Produktbeschreibung definiert, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch. Eine solche Mehrleistung begründet keinen Anspruch auf gleichwertige oder fortgesetzte Mehrleistungen in künftigen Leistungszeiträumen.
e) Redaktionsprozess und Mitwirkungspflichten
Ergänzend zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß §8 dieser AGB gelten bei Out-of-the-Box-Produkten, die ein kontinuierliches Content-Management beinhalten (insbesondere Social Media Management), folgende zusätzliche Bestimmungen:
i. Der Kunde ist verpflichtet, bis zu dem von lokalstolz kommunizierten Redaktionsschluss die erforderlichen Inhalte, Materialien oder Freigaben zu liefern. Werden diese Mitwirkungspflichten nicht eingehalten, besteht kein Anspruch auf eine termingerechte Fertigstellung und Veröffentlichung der betreffenden Inhalte.
ii. lokalstolz ist nicht verpflichtet, fehlende Inhalte durch eigene Inhalte zu ersetzen oder ohne entsprechende Kundenvorgaben Inhalte zu erstellen.
iii. Die Nichteinhaltung von Redaktionsschluss-Terminen durch den Kunden stellt keinen Mangel in der Leistungserbringung durch lokalstolz dar und berechtigt nicht zur Kündigung, Zahlungsrückbehalt oder Minderung der vereinbarten Vergütung.
iv. Nicht veröffentlichte Beiträge aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden können im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, jedoch besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Eine Nachholung ist nur innerhalb des laufenden Vertragsmonats möglich.
v. Die monatliche Vergütung bleibt auch bei Nichterbringung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden in voller Höhe fällig.
17.3 Nachbesserungsrecht
a) Vor einer Kündigung wegen geltend gemachter Leistungsdefizite muss der Kunde lokalstolz eine angemessene Frist zur Nachbesserung einräumen. Diese Frist beträgt mindestens 14 Tage ab Zugang einer entsprechenden Mitteilung in Textform.
b) Die Fristsetzung muss eine konkrete Bezeichnung der bemängelten Leistungsdefizite enthalten.
c) Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachbesserungsfrist steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
18. Datenschutz
18.1 lokalstolz verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Erfüllung des Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Details zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung von lokalstolz entnommen werden.
18.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten an lokalstolz berechtigt ist und die betroffenen Personen entsprechend informiert hat.
18.3 Soweit im Rahmen der Auftragserfüllung eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO stattfindet, werden die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
18.4 Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Datenverarbeitung auf Websites, Social-Media-Plattformen und sonstigen digitalen Medien obliegt dem Kunden als datenschutzrechtlich Verantwortlichem im Sinne der DSGVO. lokalstolz wird den Kunden auf offensichtliche datenschutzrechtliche Risiken hinweisen, sofern diese im Rahmen der Leistungserbringung erkennbar werden. lokalstolz schuldet jedoch keine umfassende datenschutzrechtliche Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird.
19. Elektronische Kommunikation
19.1 Die Parteien erkennen die rechtliche Wirksamkeit elektronisch übermittelter Erklärungen (E-Mail, Messenger-Dienste etc.) im Rahmen der Vertragsbeziehung an, sofern diese von autorisierten Personen stammen.
19.2 Die Beweislast für den Zugang elektronischer Mitteilungen trägt der Absender.
20. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von lokalstolz abtreten und nur, soweit die Interessen von lokalstolz hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
21. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz
lokalstolz ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
22.1 Diese AGB und alle Beziehungen zwischen lokalstolz und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
22.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von lokalstolz zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. lokalstolz ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
22.3 Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
22.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätten die Vertragsparteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
22.5 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.